FAQ

Folgende Nachweise sind erforderlich:

• Qualifikationsbescheinigung (oder Anmeldebestätigung) der " VDA 6.3:2023 - Prozessauditor - Qualifizierung"
• Nachweis über eine insgesamt mindestens dreitägige Auditoren Qualifikation auf Basis der DIN EN ISO 19011 (z. B. VDA-Auditor/in)
• Nachweis über die Fachkenntnisse zu den Automotive Core Tools
• Nachweis über mindestens fünf Jahre Vollzeit-Berufserfahrung im produzierenden Unternehmen, davon mindestens zwei Jahre im Qualitätsmanagement (tabellarischer Lebenslauf). Ab drei Jahren Berufserfahrung können betriebliche Ausbildungszeiten berücksichtigt werden.
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