FAQ

Die als „1st Party Audits“ bezeichneten Verfahren werde in der Regel von einem „internen Auditor“ durchgeführt werden, also meist, aber nicht zwingend, von einem dafür geschulten Unternehmensangehörigen. Es ist in diesem Fall nur eine Partei, nämlich das Unternehmen selbst, involviert. Gleichwohl können interne Audits auch von externen Auditoren durchgeführt werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es sich um qualifizierte Auditoren handelt.
Auditoren einer Zertifizierungsgesellschaft dürfen keinen internen Audits bei Unternehmen durchführen, wenn sie selbst das Zertifizierungsaudit für dieses Unternehmen durchführen.
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