FAQ

1. Einleitung:

Der VDA hat eine Überarbeitung (Gelbband) des Bandes 2 – Produktion und Prozessabsicherung veröffentlicht.

Die Gelbbände sind nicht final und bieten der gesamten Lieferkette – also jedes Unternehmen, welches den Band anwendet, die Möglichkeit einen Einspruch einzureichen.
Der Einspruch kann beispielsweise in Richtung, Aufwand Verständlichkeit, Formulierung usw. sein. Natürlich muss der Einspruch qualifiziert und fundiert sein.
Dieser wird dann verpflichtend von der Projektgruppe geprüft -angenommen oder abgelehnt – und mit einem Feedback an den Einreicher bearbeitet.
Den Link zum Download des Bandes sowie zum Feedbackbogen ist wie folgt:

https://vda-qmc.de/publikationen-und-apps/gelbbaende/

2. Zusammenfassung:

Der VDA Band 2 beschreibt das Produktionsprozess- und Produktfreigabeverfahren (PPF) als zentrales Instrument zur Sicherstellung der Qualität von Produkten und Produktionsprozessen in der automobilen Lieferkette. Ziel des PPF-Verfahrens ist der nachweisliche Beleg, dass alle zwischen Organisation und Kunde vereinbarten Anforderungen erfüllt sind und eine störungsfreie Serienbelieferung gewährleistet werden kann.

Das PPF-Verfahren umfasst die gleichwertige Bestandteile die Produktionsprozessfreigabe und die Produktfreigabe.

Die Verantwortung für die Durchführung des PPF-Verfahrens liegt bei der Organisation. Sie gilt sowohl für eigene Produktionsprozesse als auch für ausgelagerte Prozesse und Zukaufteile entlang der Lieferkette. Ergebnisse aus vorgelagerten PPF-Verfahren (z. B. Tier-n-Lieferanten oder PPAP) können integriert werden.

Ein zentrales Prinzip der 7. Auflage ist der risikobasierte Ansatz. Umfang, Tiefe und Art der Nachweise richten sich nach dem Risiko des Produkts bzw. der Änderung und werden nicht mehr fix vorgegeben. Dadurch werden Komplexität reduziert, Dokumentationsaufwände verringert und gleichzeitig Qualität und Nachvollziehbarkeit sichergestellt.

3. Warum eine neue Auflage?

 

·                     Steigende Komplexität von Produkten und Lieferketten

·                     Fokus auf Risikoorientierung statt Dokumentenmenge

·                     Harmonisierung mit IATF 16949, OEM-Anforderungen und internationalen Verfahren (z. B. PPAP)

·                     Mehr Verbindlichkeit, Klarheit und Effizienz im PPF-Verfahren

 

4. Wesentliche Änderungen:

4.1 Stärker risikobasierter Ansatz

Neu / geschärft:

·                     Umfang und Tiefe des PPF richten sich konsequent nach dem Produkt- und Änderungsrisiko

·                     Weg von „One-size-fits-all“-Dokumentation

·                     Fokus auf Wirksamkeit statt Vollständigkeit

Management-Mehrwert:
 Weniger Bürokratie, gezielter Ressourceneinsatz

 

4.2 Verbindliche „Abstimmung zum PPF-Verfahren“

Neu:

·                     Pflicht zur frühzeitigen Abstimmung zwischen Organisation und Kunde (mit Zeitempfehlung)

·                     Festlegung von:

o                  PPF-Umfang & Nachweisen

o                  Rollen & Verantwortlichkeiten

o                  Zeitplan, Eskalation & Requalifikation

Management-Mehrwert:
 Klare Erwartungen, weniger Eskalationen und Nachforderungen

 

4.3 Klare Trennung & Gleichwertigkeit

Präzisiert:

·                     Produktionsprozessfreigabe und Produktfreigabe als gleichwertige Bestandteile

·                     Beide sind zwingend erforderlich für Serienfreigabe

Management-Mehrwert:
 Bessere Transparenz über Prozess- vs. Produktreife

4.4 Neue Struktur der Nachweisarten

Neu eingeführt / vereinheitlicht:

Vier standardisierte Nachweisarten:

o  Selbstbeurteilung

o  Referenznachweis

o  Existenznachweis

o  Verifizierungsnachweis

o  Flexibel kombinierbar je nach Risiko

Management-Mehrwert:
 Einheitliche Logik, bessere Vergleichbarkeit

 

4.5 Stärkung des Risikomanagements bei Abweichungen

Deutlich verschärft:

·                     Verpflichtende interdisziplinäre Risikobewertung bei Nichterfüllung

·                     Dokumentations- und Begründungspflicht

·                     Kein Serienstart bei nicht akzeptablem Risiko

Management-Mehrwert:
 Höhere Rechtssicherheit, belastbare Entscheidungen

 

4.6 Klare Regeln für Sonderfälle

Neu / erweitert:

·                     Gestuftes PPF-Verfahren

·                     Varianten- und Kleinserienfreigaben

·                     Spezifische Regelungen für Off-the-Shelf AEC-Q-qualifizierte elektronische Komponenten

·                     Verbindliche Anforderungen an Requalifikationen

Management-Mehrwert:
 Einheitliches Vorgehen auch bei Ausnahmen

 

4.7 Was bedeutet das für das Management?

·                     Mehr Verantwortung für risikobasierte Entscheidungen

·                     Frühere Einbindung in kritische PPF-Themen

·                     Weniger formale Nachweise, aber höhere Entscheidungstiefe

·                     PPF wird klar als Führungs- und Steuerungsinstrument positioniert

 

Die 7. Auflage des VDA Band 2 verschiebt den Fokus von Dokumentation hin zu Risiko, Entscheidung und Wirksamkeit – und stärkt damit Qualität, Lieferfähigkeit und Rechtssicherheit.

Bemerkung: Da die Veränderungen in der Beschreibung für Software erheblich sind, haben wir diese in einer separaten News dargestellt.

Mehr Informationen findet ihr ebenfall in unserem Post auf Linkedin

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